Konstruktive Diskussionen zu Straßen(aus)bau und Nahverkehr

TeilnehmerInnen des 2. Kommunalpolitischen Frühstücks des SPD-Kreisverbands Aschaffenburg-Land

21. September 2016

Regionale Verkehrspolitik beim 2. Kommunalpolitischen Frühstück der SPD Aschaffenburg-Land

So wichtig und unerlässlich es ist, die verkehrsmäßige Infrastruktur der Region Untermain zukunftsfähig sicherzustellen, so wichtig ist es, dass die Planungsträger ihre Vorhaben miteinander abstimmen. Zumindest hierin waren sich die Vertreter_innen der SPD Stadt und Land beim 2.Kommunalpolischen Arbeitsfrühstück einig, zu dem der SPD-Kreisverband Aschaffenburg-Land auf Initiative des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Aschaffenburger Kreistag Wolfgang Jehn eingeladen hatte.

Interessierte Teilnehmer waren SPD-Stadträt_innen, so der Stadtratsfraktionsvorsitzende Wolfgang Giegerich, Martina Fehlner (MdL) und Karin Pranghofer, sowie Gemeinde- und Kreisräte aus mehreren Landkreisgemeinden.

Wolfgang Jehn begann mit einer Übersicht der wichtigsten Verkehrsprojekte in der Region. Als die am stärksten vom Verkehr betroffene Gemeinde kristallisierte sich dabei Stockstadt heraus: Als unmittelbarer Anlieger von A3 und A45, B26, B469, der Bahnlinie Aschaffenburg-Darmstadt, dem Großostheimer Flugplatz, dem Mainausbau und dem Aschaffenburger Hafen ist Stockstadt von allen Abgas und Lärm verursachenden Verkehrsprojekten der Region betroffen, was sich nicht zuletzt in einer starken örtlichen Verkehrsinitiative manifestiert.

Der Vorsitzende der Aschaffenburger SPD-Stadtratsfraktion Wolfang Giegerich schilderte die Optionen hinsichtlich der B26 in Höhe Schönbusch, die in diesen Tagen wieder Thema des Aschaffenburger Stadtrats sind. Und sofort traten die unterschiedlichen Interessen der anliegenden Landkreisgemeinden, insbesondere Stockstadt, offen zutage, wie der 2. Bürgermeister Dieter Trageser verdeutlichte. Dabei zeigten sich die Aschaffenburger SPD-Stadträte bass erstaunt über die geplante Tieferlegung der B26 in der Gemarkung Stockstadt. Eine bessere Vernetzung nicht nur der politischen Gremien, sondern auch der betroffenen Gemeinden wurde dringend angemahnt. Schließlich wirkt sich die Umsteuerung von Verkehrsströmen auch auf die Nachbargemeinden aus. Rafael Herbrik mahnte die Stadt Aschaffenburg ihrer verkehrspolitischen Verantwortung für den Hafen gerecht zu werden. Wer vom Landkreis und Stockstadt den Ausbau der B26 erwarte, müsse dies auch für die Stadt umsetzen. Kurz gesagt: Ohne Ausbau der B26 auf städtischem Gebiet werde es auch keinen Ausbau auf Stockstädter Gemarkung geben.

Für Laufach stellte der SPD-OV-Vorsitzende und Gemeinderat Wolfram Paulus dar, dass eine stringente Verkehrsableitung von der B 26 an der Kreuzung „Sieben Wege“ über die B 8 zur A3 eine kurzfristig machbare und weitaus kostengünstigere Alternative zum 53 Mio. € teuren Ausbau der B26 im Laufachtal sei.

Jürgen Brehm wies mit deutlichen Worten auf die unbefriedigende Situation der Staatsstraßen im Kahlgrund hin und mahnte eine intensive Debatte zur Verkehrspolitik an. Die Notwendigkeit dazu habe zuletzt erst wieder die Kreisstraßenbefahrung der SPD-Kreistagsfraktion gezeigt.

Ein weiteres heiß diskutiertes Thema ist die unzureichende tarifliche Anpassung an den hessischen RMV. Während außerhessische Städte wie Mannheim und Mainz den Anschluss zum RMV geschafft haben, benötigen Berufspendler und Studenten aus der Region Aschaffenburg im grenzüberschreitenden Verkehr zwei Tickets für eine Fahrt. Hier muss es ein durchgehendes Ticket geben werden, lautete die einstimmige Forderung aller Anwesenden und beauftragten Karin Pranghofer und Wolfgang Jehn hierzu eine neue Initiative zu ergreifen. Dies gilt auch für den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe im Kreis Aschaffenburg.

Otto Hofmann, Gemeinderat aus Waldaschaff, kritisierte die Umstellung der Bustickets im Landkreis Aschaffenburg auf Linientickets: Die Schülertickets können nicht mehr landkreisweit genutzt werden, sondern lediglich zwischen Schule und Wohnort. „Das fördert die Erziehung zur Autonutzung schon im jugendlichen Alter“. Er forderte zur Prüfung auf, ob wenigstens durch Zuzahlung ein Upgrade auf die bisherige Regelung möglich sei.

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