Gerechtere Straßenausbaubeiträge in Sicht?
Wer muss eigentlich wie viel und auf welche Weise zahlen, wenn eine Straße saniert wird? Zündstoff für alle Kommunalpolitiker_innen, denn es geht dabei um beträchtliche Summen. Seit 1. Mai gilt in Bayern das neue Kommunalabgabengesetz. Klaus Adelt, bayerischer SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen, stellte das neue Gesetz beim kommunalpolitischen Arbeitstreffen des SPD-Kreisverbandes Aschaffenburg-Land in Stockstadt vor.
Wolfgang Jehn, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Aschaffenburg, moderierte. Zweites, ebenfalls hochaktuelles Thema waren Konzepte für die Schaffung von preiswertem Wohnraum in den Landkreisgemeinden: Dazu wurden Vorschläge für ein Handlungskonzept vorgestellt.
Klaus Adelt stellte in den Mittelpunkt seiner Ausführungen die Frage: Wie lassen sich Straßenausbaubeiträge möglichst gerecht und sozial verträglich gestalten? Denn die Kommunen können es sich nicht leisten, aufgrund ihrer knappen Finanzausstattung auf diese Einnahmen zur Refinanzierung von Straßenbaumaßnahmen zu verzichten. Dabei kritisierte Adelt den Freistaat Bayern, dass dieser lediglich einen kommunalen Anteil im allgemeinen Steuerverbund von 12,75 % erstatte – die SPD-Fraktion fordert seit Jahren einen höheren Anteil – denn wären die Kommunen finanziell besser ausgestattet, könnten sie auf die Erhebung von Beiträgen verzichten. Baden-Württemberg gewährt seinen Kommunen 23 Prozent am allgemeinen Steuerverbund.
Bisher wurden die Straßenanlieger bei Straßensanierungen oft mit fünfstelligen Beträgen zur Kasse gebeten, was immer wieder massiven Unmut hervorruft. Zentraler Kern der Reform, so Adelt, ist die Einführung wiederkehrender Beiträge als Alternative zur bisherigen einmaligen Erhebung. Dabei kann die Kommune selbst entscheiden, ob sie bei der bisherigen Verfahrensweise bleibt oder wiederkehrende Beiträge einführt. Wiederkehrende Beiträge bedeuten, dass eine Kommune größere Abrechnungseinheiten schafft. Es zahlen damit nicht die direkten Anrainer die Sanierung einer Straße, sondern alle Grundstückseigner eines Wohnbezirks für die Straßensanierungen im kompletten Viertel. Ausbaubeiträge in fünfstelliger Höhe werden durch jährliche Beiträge ersetzt, die sich zumeist zwischen 50 und 250 Euro beziffern. Zwar habe, so Adelt, die Kommune zu Beginn einen größeren Verwaltungsaufwand, weil die Grundstücke und ihre Nutzung detailliert erfasst werden müssten und im Voraus festzulegen sei, welche Straßen wann und wie saniert werden. Doch letztlich stünden für die Bürger gerechtere und überschaubare Beiträge zu Gute.
Dazu greift die Verschonungsregelung: Bereits zum Straßenausbaubeitrag herangezogene Grundstücke bleiben auf 20 Jahre von wiederkehrenden Beiträgen befreit. Gegenwärtig werden die Ausführungsbestimmungen erarbeitet, wie die Kommunen das Gesetz anzuwenden haben. Für Sommer planen die Regierungsbezirke Informationsveranstaltungen für die Gemeindeverwaltungen.
Dagegen hielt der Sailaufer Bürgermeister Dümig. Zum einen bringe die Umstellung von der alten auf die neue Regelung neue Ungerechtigkeiten, zum anderen werde das neue Gesetz „Begehrlichkeiten wecken“: Während sich bisher Bürger gegen die Sanierung ihrer Straßen sträubten, werde es künftig heißen, wann wird denn endlich meine Straße saniert? In einigen Gemeinden will man mittels eines Ratsbegehren die Bürger_innen entscheiden lassen, welches Verfahren angewandt wird. Dümig hätte es bevorzugt, wenn das Gesetz nur für solche Gemeinden gelte, die überhaupt noch keine Straßenausbau-Beitragssatzung haben. Auch sei die Verschonungsfrist zu kurz, da sanierte Straßen deutlich länger als 20 Jahre halten würden.
Adelt fasste die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zusammen:
Für die SPD-Landtagsfraktion sei mit dieser Option ein Meilenstein zu einem sozialeren und gerechteren Kommunalabgabengesetz erreicht.