08. November 2020
Der Landkreis unterstützt seit 1993 im Rahmen der freiwilligen Jugendförderung die sportlichen und kulturellen Vereine im Landkreis Aschaffenburg mit einem jährlichen Zuschuss für jedes Mitglied bis zum Alter von 27 Jahren.
Neben den in der am 06.07.2007 zuletzt geänderten Zuschussrichtlinien genannten Vereine (Sportvereine, Gesangvereine, Musikvereine, Wandervereine, Trachtenvereine und Heimat- und Geschichtsvereine) leisten noch viele weitere Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen im Landkreis Aschaffenburg einen wichtigen Beitrag dazu, junge Menschen zu fördern, zu integrieren und für ehrenamtliches Engagement zu motivieren.
Im Rahmen der Corona-Pandemie seien hier nur einmal alle Organisationen genannt, welche im Katastrophenschutz tätig sind, allerdings nicht von der vorgenannten Förderrichtlinie erfasst werden, aber auch dringenden Nachwuchsbedarf haben (Jugendrotkreuz, THW-Jugend, Jugendfeuerwehr).
Uns ist es wichtig, dass jegliche Jugendarbeit im Landkreis Aschaffenburg gleichermaßen gefördert wird. Nahezu alle in der Jugendarbeit tätigen Vereine und Verbände sind Mitglied im Kreisjugendring Aschaffenburg.
die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in sportlichen und kulturellen Vereinen im Landkreis Aschaffenburg“ vom 06.07.2007 in „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Aschaffenburg“ umzubenennen. Zudem beantragt die SPD-Fraktion, die Richtlinien dahingehend anzupassen, so dass der jährliche Zuschuss für jedes Mitglied bis zum Alter von 27 Jahren von jeder Jugendorganisation, welche Mitglied im Kreisjugendring Aschaffenburg ist, beantragt werden kann.