Antrag zur Bereitstellung von Windelcontainern und thermischen Verwertung von Windeln

19. Mai 2014

Bezüglich der Bereitstellung von Windelcontainern und der thermischen Verwertung von Windeln bitten wir unsere nachstehenden Ausführungen in die Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Umweltausschuss/Kreistag zu treffenden Entscheidung einfließen zu lassen bzw. um Prüfung durch die Verwaltung.

1. Bereitstellung von Windelcontainern in den Recyclinghöfen und Kostenübernahme durch den Landkreis Aschaffenburg

Zunächst möchten wir auf unseren Antrag vom 09.10.2003 verweisen. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte in diesem Antrag unter anderem gebeten zu prüfen, ob Fami-lien mit Kleinkindern finanziell von den Abfallgebühren entlastet werden könnten, indem Windelcontainer in den Recyclinghöfen der landkreisangehörigen Gemeinden aufgestellt werden bzw. kostenlose Abfallsäcke für die Windelentsorgung zur Verfügung gestellt werden können.

Die Verwaltung hatte zu diesem Antrag in ihrem Sachstandsbericht darauf hingewiesen, dass die Finanzierung über den allgemeinen Haushalt sichergestellt werden müsse und zudem Probleme bezüglich der Hygiene gesehen werden. Das gleiche wurde hinsichtlich des kostenlosen Abfallsacks angeführt. Dieser Sachstandsbericht führte zur Ablehnung dieses Teils des damaligen Antrags.

Nachdem nun in Alzenau kürzlich die Bereitstellung von Windelcontainern beschlossen wurde, stellte die CSU-Kreistagsfraktion den Antrag, dass sich der Landkreis an den Kosten beteiligen solle.

Dazu möchten wir anführen, dass der letzte Antrag in Sachen Windelentsorgung nicht von der CSU sondern von der SPD gestellt wurde. Seit 2003 finden wir keinen Antrag der CSU. Die Windelentsorgung mittels Containern in Recyclinghöfen hatte wie bereits im 1. Absatz erwähnt die SPD aufgegriffen. Wir sind erfreut, dass die CSU-Kreistagsfraktion die Umsetzung dieses Vorschlags nun auch als wünschenswert ansieht. Die CSU beantragt gleichzeitig die Klärung, ob weitere Landkreisgemeinden bei Übernahme von 50 % der anfallenden Kosten durch den Landkreis Aschaffenburg die Aufstellung von Windelcontainern realisieren würden. (Anmerkung: Es gibt weitere Kommunen im Landkreis, die bereits Windelcontainer bereit-stellen). In diesem Zusammenhang möchte die CSU auch die erneute Prüfung, ob die dem Landkreis entstehenden Ausgaben bei der Kalkulation der Müllgebühren berücksichtigt werden könnten.

An dieser Rechtslage hat sich aus unserer Sicht keine Veränderung ergeben. Die Kosten für die Bezuschussung der Aufstellung von Windelcontainer sind nicht gebührenfähig. Trotzdem ist die SPD-Fraktion erfreut darüber, dass die CSU den Vorschlag der SPD aus 2003 aufgegriffen hat. Wir begrüßen diesen Antrag und werden diesen gerne auch dann unterstützen, wenn der Landkreis 50% der Kosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernimmt.

2. Thermische Verwertung von Windeln

Die SPD-Kreistagsfraktion hatte zudem im Jahr 2009 einen Antrag auf Prüfung einer möglichen thermischen Verwertungsmöglichkeit von Windeln gestellt. Wir hat-ten uns damals auf die Windelverbrennungsanlage in Meckenbeuren (Stiftung Liebenau) bezogen. Die dortige Anlage ist nach wie vor in Betrieb und ist nach aktuellen Presseinformationen ausgelastet.

Auch hier wird darauf verwiesen, dass seit einigen Jahren verschiedene Kommunen des Landkreises zur Unterstützung junger Familien die Windeln in einem Windelcontainer auf den Bauhöfen sammeln und diese auch entsorgen. Diese Mengen sowie die Mengen vom Kreiskrankenhaus Wasserlos und von den Alters- und Pflegeheimen im Landkreis könnten eine Investition in eine thermische Windelverbrennungs-anlage rechtfertigen. Hierbei denken wir nicht an eine Investition des Landkreises, sondern möglichst in Form eines „PPP-Projekts“ durch einen privaten Investor, der eine solche Anlage errichtet und betreibt.

Vorab ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Mengen, die im Landkreis anfallen, dafür ausreichend sind. Bei dieser Prüfung ist sicher auch die aktuelle Gesetzeslage bezüglich der Überlassungspflicht von Abfällen aus gewerblichen Einrichtungen zu berücksichtigen.